Küstenpatent: Fahrtenbereich 1 (FB1)

Seit Juni 2009 ist es möglich in Österreich die Prüfung zum Küstenpatent abzulegen. Personen, welche bereits einen Motorbootschein Binnensee besitzen, müssen nur die theoretische Prüfung ablegen. Bei der theoretischen Prüfung kommen 30 Fragen aus einem Fragenpool von 150 Fragen und eine Kartenarbeit.

 

Der Theoriekurs findet jeweils Fr und Sa statt. Am So findet eine freiwillige Wiederholung statt. Praxisfahrten werden individuell vereinbart. Die Prüfung ist immer um 18.00 Uhr. Die aktuellen Kurse und Prüfungen sind unter Termine zu finden.

 

Der FB1 berechtigt zur selbständigen Führung von Motoryachten bis 8m Länge in küstennahen Gewässer (3sm) weltweit. Er wird auch in Kroatien anerkannt.

 

AKTUELL:

Aufgrund des derzeit noch nicht geänderten Gesetzes gilt folgende Übergangsregel: Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung wird vom MSVÖ ein Vereinsschein ausgestellt, dieser besitzt noch keine amtliche Gültigkeit. Nach Inkrafttreten des neuen Seeschifffahrtsgesetzes (ca. Mai, Anfang Juni 2012) wird der Vereinschein auf ein amtliches Patent (mit Staatswappen und Zusatz amtlicher Ausweis) vom MSVÖ ausgetauscht.

 

Bis zur Gesetzesänderung wird kein Internationales Zertifikat ausgestellt. Bei Inkrafttreten des neuen Seeschifffahrtsgesetzes wird man vom MSVÖ verständigt und kann das IC direkt beim MSVÖ beantragen. Dieser erledigt alle Formalitäten mit der VIA DONAU. Die Zustellung erfolgt über die Staatsdruckerei.

 

Weitere Infos direkt auf der Homepage des MSVÖ: www.msvoe.at oder bmvit (Ministerium – Begutachtungsverfahren – Seeschifffahrtsgesetz Entwurf).

 

 

 

News

Termine 10m Seen und Flüsse für 2012 online!

 

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